Besteht bei anderen Lokalisationen als der Lunge eine Indikation zur chirurgischen Therapie?

Eine operative Entfernung anderweitig lokalisierter Metastasen mag mitunter in ausgewählten Fällen gerechtfertigt sein, hat jedoch keine kurative Wirkung. Bislang gibt es dazu nur anekdotische Daten. Die SSG untersuchte 38 Patienten, die eine vollständige Remission erreichten. Bei der Patientengruppe, die nur chemotherapeutisch behandelt worden war, wurde ein längeres medianes Überleben beobachtet als bei jenen Patienten, bei denen zusätzlich eine Operation notwendig war (Evidenzgrad 4).

Grundsätzlich können Sarkome in andere Organe als die Lunge metastasieren; dies ist jedoch nur für einige wenige Sarkomsubtypen charakteristisch. Als Beispiel seien hier das myxoide und das Rundzell-Liposarkom genannt, die nach der aktuellen WHOKlassifikation unter dem Begriff „myxoides Liposarkom“ zusammengefasst werden. Dieser Sarkomsubtyp metastasiert charakteristischerweise in andere Weichgewebsregionen, unter anderem insbesondere in das Retroperitoneum und das Mediastinum. In einer von Milan durchgeführten Versuchsreihe wiesen 41% der Patienten extrapulmonale Metastasen und nur 26% Lungenmetastasen auf. Die Beschränkung der Metastasierung auf das Weichgewebe ist eine eindeutige Indikation für eine operative Entfernung. Je nach Lokalisation der Metastasen und dem Ausmaß der Resektion kann eine lokale Tumorkontrolle mit mehr oder weniger eingeschränkten operativen Möglichkeiten erreicht werden.

Abgesehen vom Weichgewebe metastasiert das myxoide Liposarkom charakteristischerweise in die Knochen, wobei die Wirbelsäule sowie größere Knochen wie das Femur, der Humerus oder das Sakrum typische Lokalisationen sind. Wenn die Stabilität der Wirbelsäule durch spinale Metastasen beeinträchtigt ist, ist ein kombinierter Therapieansatz zur Stabilisierung der Wirbelsäule, bestehend aus einer Entfernung des metastatischen Gewebes und der Einbringung eines Metallkäfigs einerseits und einer postoperativen Strahlentherapie andererseits, unter Umständen gerechtfertigt. Bei der Behandlung spinaler Metastasen ist das größte Augenmerk auf die Lebenserwartung des Patienten zu legen. Sofern ein neurologisches Defizit vorliegt oder zu befürchten ist und der Patient eine ausreichende Lebenserwartung aufweist, können aufwendige operative Maßnahmen wie eine posteriore Vertebrektomie und eine posteriore 360-Grad-Rekonstruktion unter Verwendung eines in situ expandierbaren Käfigs und eines Pedikelschrauben-Systems notwendig und hilfreich sein.

Die Leber ist keine klassische Lokalisation von Sarkommetastasen. Nur Leiomyosarkome neigen zu einer Metastasierung in die Leber; mitunter kommt es bei diesem Sarkomtyp zur Bildung großer unifokaler Metastasen, deren vollständige Entfernung eine größere Leberresektion erforderlich macht. Typische Lokalisationen des Primärtumors sind der Uterus, größere venöse Gefäße (Vena cava inferior) sowie die Extremitäten, wobei man hier von „leiomyomatös differenzierten Extremitätensarkomen“ spricht. Die Ergebnisse früherer Versuchsserien sind mit einiger Vorsicht zu betrachten, da der gastrointestinale Stromatumor (GIST) in der Vergangenheit als eigenständige Erkrankung unbekannt war und als Leiomyosarkom oder so genanntes Leiomyoblastom bezeichnet wurde. Lebermetastasen von GIST wurden daher nicht diesem hoch aggressiven Abdominalsarkom- Subtyp zugeordnet, sondern fälschlich als hepatische Leiomyosarkom- Metastasen eingestuft.

Die Lebermetastasen von Leiomyosarkomen unterscheiden sich hinsichtlich der Indikation zur Resektion nicht von anderen solitären Lebermetastasen; die Nutzen und Risiken der chirurgischen Therapie müssen bei der Indikationsstellung stets gegen die Notwendigkeit und die Möglichkeiten einer systemischen medikamentösen Therapie abgewogen werden. Die Resektionstechniken bei Lebermetastasen von Sarkomen unterscheiden sich nicht von den Verfahren, die beispielsweise bei Metastasen von Kolorektalkarzinomen angewandt werden. Lymphknotenmetastasen im hepatoduodenalen Ligament sind bei hepatischen Sarkommetastasen allerdings äußerst selten; eine Lymphknotendissektion in diesem Bereich ist daher i. d. R. nicht erforderlich.